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Die 1999/36/EG (neu 2010/35/EG)

 

... ist eine europäische Richtlinie, deren Einhaltung die ALUGAS Tankflasche jährlich beim TÜV/Deutschland nachzuweisen hat und dafür ein Zertifikat bekommt. Dies wird auf der Tankflasche durch das Einprägen des Pi-Zeichens oder CE-Zeichens dokumentiert. Die nachfolgende Nummer (0036) zeigt auf, dass die QS-Module der Richtlinie eingehalten werden und wer die prüfende "Benannte Stelle" ist. Diese Nummern werden nur einmal vergeben, hinter jeder verbirgt sich eine bestimmte Organisation wie beispielsweise der EGI oder TÜV. Alle ALUGAS Tankflaschen laufen unter der TPED (Transportable Pressure Equipment Directive) und sind somit seit 2008 als Gasflaschen auch in der Schweiz 100% zugelassen. Siehe TPED-Richtlinie in der Schweiz.

 

Tankflaschen unterliegen der Pflicht zur Wiederholungsprüfung, die ALUGAS Tankflasche alle 10 Jahre, die WYNEN Tankflasche in der Schweiz ebenfalls. Da die Gastankflaschen nicht mehr getauscht werden müssen, hat der Fahrzeugbetreiber die Pflicht, diese Prüfung bei Fälligkeit selbstständig zu veranlassen.

 

ALUGAS Tankflaschen dürfen in den EU-Ländern an der LPG-Tankstelle befüllt werden, wenn:

1. die Flasche fest (z.B. Halter) mit dem Fahrzeug verbunden (fachmännisch eingebaut) ist.

2. die Befüllung nur von außen (z.B. Füllset) per Zapfpistole über den Außenanschluss Ihres Fahrzeugs erfolgt.

Das bedeutet auch, dass die Befüllung einer losen, also nicht fest mit dem Fahrzeug verbundenen Flasche auch weiterhin nur von qualifiziertem Personal erfolgen darf. Länderspezifische Regelungen sind zu beachten.


(Stand 01.07.2011) Quelle: ALUGAS - Aktuelles


 

Die R67-01

 

(Stand 01.01.2008) Offiziell dürfen an der SB-Autogas-Tankstelle in der Schweiz von Privatpersonen nur Behältnisse gefüllt werden, die nach der europäischen Richtlinie R67-01 gebaut und dauerhaft mit dem Fahrzeug verbunden sind. Das ist die ALUGAS Tankflasche nicht. In der Schweiz darf die ALUGAS Tankflasche deswegen nur durch Fachpersonal an Füllstationen betankt werden. Die Nutzung als Gasflasche ist absolut ordnungsgemäß.



WYNEN Tankflaschen dürfen in der Schweiz und der EU an der LPG-Tankstelle befüllt werden, wenn:

1. die Flasche fest (z.B. Halter) mit dem Fahrzeug verbunden (fachmännisch eingebaut) ist.

2. die Befüllung nur von außen (z.B. Füllset) per Zapfpistole über den Außenanschluss Ihres Fahrzeugs erfolgt.

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